AGB

Allgemeine Verkaufsbedingungen der Firma Labelmonster Schweiz GmbH (Stand 2018-11)


§1 ALLGEMEINES

(1) Für den Kaufvertrag gelten ausschließlich diese AGB. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben. Diese AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender AGB unsere Lieferungen oder Leistungen vorbehaltlos an den Käufer ausführen.

(2) Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

(3) Aufrechnungsrechte und Zurückbehaltungsreche stehen dem Käufer nur zu, wenn der Gegenanspruch nach Grund und Höhe unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

(4) Unsere Abschlussvertreter sind nur zu schriftlichen Zusagen befugt. Mündliche Abreden müssen daher schriftlich bestätigt werden, um gültig zu sein.

(5) Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen der Parteien ist unser Geschäftssitz.

(6) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.

(7) Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag sind die Gerichte an unserem Geschäftssitz ausschließlich zuständig. Dies gilt auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Wir sind jedoch berechtigt, die Gerichte am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers anzurufen.

(8) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.


§2 ANGEBOT/BESTELLUNG

(1) Unsere Angebote sind freibleibend, soweit in den Angeboten schriftlich nichts Gegenteiliges ausgewiesen ist.

(2) Der Käufer ist für einen Zeitraum von 2 Wochen an seine Bestellung gebunden. Diese Frist beginnt an dem Tag, an dem uns die Bestellung zugeht. Wir sind berechtigt, die Bestellung innerhalb dieser 2 Wochen entweder durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Ware anzunehmen.

(3) Der Lieferumfang richtet sich nach unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, sofern nicht die bestellte Ware ohne Auftragsbestätigung geliefert wurde.


§3 PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

(1) Unsere Preise verstehen sich ab Werk und zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Versandkosten sind in den Preisangaben nicht enthalten, es sei denn, es wurde etwas anderes schriftlich vereinbart.

(2) Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 4 Monaten die Listenpreise entsprechend eingetretener Kostensteigerungen zu erhöhen (insbesondere Materialpreis- oder Personalkostensteigerungen). Diese Kostensteigerungen werden wir dem Käufer auf Wunsch nachweisen.

(3) Unsere Rechnungen sind innerhalb von 33 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig (30 Tage Zahlungsziel + 3 Tage Postlaufzeit). Abzüge (Rabatte, Skonto etc.) dürfen nur vorgenommen werden, soweit diese ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden.

(4) Auch bei einer anderslautenden Tilgungsbestimmung des Käufers sind wir berechtigt, Zahlungen des Käufers zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so dürfen wir die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und schließlich auf die Hauptforderung anrechnen.


§4 LIEFERZEIT

(1) Liefertermine bzw. Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn wir diese zuvor schriftlich bestätigt haben.

(2) Im Falle des Lieferverzuges kann uns der Käufer eine angemessene Nachfrist setzen und nach fruchtlosem Fristablauf vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche auf Grund Lieferverzugs oder wegen Nichterfüllung sind im Falle leichter Fahrlässigkeit von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen.


§5 GEFAHRENÜBERGANG, VERPACKUNGEN

1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart. Mit der Übergabe der Ware an den Käufer oder an einen vom Käufer oder von uns beauftragten Fuhrunternehmer geht die Gefahr auf den Käufer über. Erhält der Fuhrunternehmer bei der Anlieferung durch den Käufer keine Abladeanweisung, so ist er berechtigt, die Ware an geeigneter Stelle abzuladen.

(2) Transport- und alle anderen Verpackungen werden nicht zurückgenommen mit Ausnahme von Paletten.

(3) Sofern der Käufer es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung absichern. Die dabei anfallenden Kosten trägt der Käufer.

Labelmonster Schweisz GmbH – Spielhof 9 – 6317 Oberwil bei Zug

Telefonnummer: +41 (0) 41 741 65 65 /  E-Mail: info@labelmonster.swiss


§6 MÄNGELGEWÄHRLEISTUNG

(1) Die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln bestimmen sich nach den gesetzlichen Vorschriften über den Kaufvertrag (§§ 434 ff. BGB).

(2) Es gilt § 377 HGB mit der Maßgabe, dass offensichtliche Mängel innerhalb von 2 Wochen nach Ablieferung anzuzeigen sind, nicht offensichtliche Mängel innerhalb von 2 Wochen nach Ablieferung und Kenntnisnahme durch den Käufer. Die Anzeige bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(3) Die Rechte des Käufers verjähren innerhalb von 12 Monaten, beginnend mit der Ablieferung der Ware.


§7 ERWEITERTE GARANTIE AUF LIGHTHOUSE UK LTD GERÄTE (CPM; CM; CJ-PRO)

(1) Geräte des Herstellers Lighthouse UK Ltd., welche über Labelmonster bezogen werden, verfügen über eine erweiterte Garantie wie folgt:

24 Monate für CPM (mit Ausnahme des Druckkopfes/Printhead) und CM Baureihen

24 Monate für das Gerät CJ-Pro und 6 Monate auf dessen Druckkopf (Printhead)

6 Monate für CPM / CJ-Pro Druckkopf/Printhead

(2) Die Garantieleistungen an Geräten des Herstellers Lighthouse UK Ltd., welche über Labelmonster bezogen werden, werden ohne Berechnung von Lohn- oder Teilekosten durchgeführt.

(3) Es handelt sich um eine „Bring-in-Garantie“ – die Kosten für den Transport des Gerätes trägt der Kunde.

(4) Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung noch einen Neubeginn von Gewährleistungs- und Garantiezeiten.

(5) Garantieleistungen werden nur erbracht bei der Verwendung von original Labelmonster / Lighthouse UK Ltd. Software und Verbrauchsmaterialien. Die Nachweispflicht obliegt dem Käufer.

(6) Programmaktualisierungen sind eine unverbindliche Leistung von Labelmonster / Lighthouse, die generell nur Kunden zusteht die Original Labelmonster / Lighthouse Geräte und Verbrauchsmaterialien verwenden.


§8 TECHNISCHE EINWEISUNG

(1) Technische Einweisung: Die Dauer der Einweisung ist auf 3 Stunden befristet. Mehraufwand wird mit dem derzeit gültigen Stundensatz von EUR 70,00 zzgl. Mehrwertsteuer berechnet.


§9 HAFTUNG

Wir haften unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden sowie in den Fällen, in denen nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen-oder Sachschäden an privat genutzten Sachen zwingend gehaftet wird. Wir haften darüber hinaus unbeschränkt für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, die wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben. In allen übrigen Fällen der Fahrlässigkeit haften wir nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In diesem Fall ist der Schadensersatz summenmäßig auf das beschränkt, was bei vernünftiger Betrachtung vorhersehbar war.


§10 EIGENTUMSVORBEHALT

(1) Die gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis der Kaufpreis vollständig bezahlt und alle Forderungen aus der beiderseitigen Geschäftsbeziehung vollständig beglichen wurden. Nach einem Rücktritt unsererseits ist der Käufer verpflichtet, die Vorbehaltsware an uns herauszugeben. Wir sind berechtigt, die Ware zu verwerten und den Verwertungserlös auf die Verbindlichkeiten des Käufers anzurechnen.

(2) Der Käufer ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Insbesondere muss er die Ware auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser und Diebstahl genügend versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Käufer diese rechtzeitig auf eigene Kosten durchführen lassen.

(3) Dem Käufer ist untersagt, die Vorbehaltsware an Dritte zu verpfänden oder als Sicherheit zu übereignen. Bei Pfändung oder anderen Beeinträchtigungen unserer Rechte durch Dritte hat der Käufer auf den Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinzuweisen und uns unverzüglich und schriftlich Meldung zu machen.

(4) Der Käufer darf die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Er tritt uns jedoch bereits jetzt in Höhe des Rechnungsendbetrages alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegenüber seinen Abnehmern erwachsen und zwar unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis die Forderung selbst einzuziehen bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, es sei denn, der Käufer gerät in Zahlungsverzug oder über das Vermögen des Käufers wird die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt.

In diesen beiden Fällen ist der Käufer verpflichtet, die uns abgetretenen Forderungen zu individualisieren und uns Namen und Anschrift des Schuldners mitzuteilen sowie alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen.

(5) Eine Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den Käufer wird stets für uns vorgenommen. Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache.

(6) Der Käufer tritt uns zur Sicherung auch die Forderungen ab, die durch die Verbindung der Ware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.

(7) Wir verpflichten uns, die uns eingeräumten Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert dieser Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

Labelmonster Schweiz GmbH – Spielhof 9 – 6317 Oberwil bei Zug

Telefonnummer: +41 (0) 41 741 65 65 /  E-Mail: info@labelmonster.swiss
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